Kinderschutzkonzepte + Zusammenwirken der Hilfesysteme
Das Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv gemeinsam gestalten“ bietet mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Expertengespräche an, in denen systemübergreifend mit Leitungskräften diskutiert wird, wie die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer inklusiven Lösung weiterentwickelt werden kann, um zukünftig für alle Kinder und Jugendlichen zuständig zu werden.
Das Dialogforum möchte in seinem zweiundzwanzigsten Expertengespräch das Thema „Kinderschutzkonzepte“ – insbesondere auch vor dem Hintergrund der seit dem 10.06.2021 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen im KJSG - in den Mittelpunkt des Austausches stellen. Die fachliche Befassung mit Kinderschutzkonzepten ist dabei selbstverständlich kein neues Thema, erfährt aber durch das KJSG entscheidende Erweiterungen und macht ebenso konzeptionelle und praktische Anpassungsbedarfe erforderlich. Hierfür sind keine Übergangsregelungen vorgesehen, sondern Kinderschutzkonzepte sind „ab sofort“ in allen geltenden Bereichen vorzuhalten.
Wir wollen deshalb gemeinsam mit Ihnen u.a. erörtern:
- in welcher Hinsicht das fachliche Verständnis von „Kindeswohl“ und „Gefährdungseinschätzung“ in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eine Erweiterung erfahren muss,
- welche Bereiche die Vorhaltung von Schutzkonzepten generell betrifft, wie diese ggf. auch auf die individuelle Situation von Familien angepasst und mit ihnen kommuniziert werden können,
- wie unter diesen Bedingungen „Kooperation“ neu ausbuchstabiert werden muss,
- welche innovativen Konzeptionen bzw. Methoden es gibt
- und wie Beteiligung und ein inklusives Beschwerdemanagement aussehen können.
Unser Anliegen ist es, Impulse zu setzen und Anregungen zugeben, wie die vorhandene Praxis vor Ort fachlich gut weiterentwickelt werden kann. Ziel ist es neben der Vorstellung von innovativen Beispielen auch Befunde herauszuarbeiten, wo es in der Praxis in Bezug auf Kinderschutzkonzepte Weiterentwicklungs- und Anpassungsbedarf gibt und diesen aus Sicht der kommunalen Praxis an das BMFSFJ zurückzumelden. Hierfür brauchen wir Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen, Konzepte und auch weiterführende Überlegungen, die vor Ort entwickelt wurden. Diskutieren Sie mit uns gemeinsam!