Inklusiver Kinderschutz als Pflichtaufgabe!
Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind seit 2012 verpflichtend. Dies wurde mit dem Inkrafttreten des KJSG 2021 deutlich verstärkt. Gewaltschutzkonzepte für Kinder mit Beeinträchtigungen stellen eine neue Herausforderung für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. im Kontext von (inklusiven) Angeboten dar. Bei ihnen sind nicht nur die Risiken für eine Kindeswohlgefährdung erhöht, sie sind auch besonders gefährdet, exkludiert zu werden. Hier sind Fachkräfte auf spezifisches Fachwissen angewiesen, um mögliche Gefährdungssituationen richtig einschätzen zu können. Zu klären ist daher nicht nur, welche besonderen Anforderungen an den Kinderschutz für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gestellt werden müssen, sondern wie Jugendamt und Eingliederungshilfe/Sozialamt in diesem Feld wirkungsvoll kooperieren können. Dies ist Voraussetzung für wirkungsvolle Schutzkonzepte.
Davon ausgehend, dass nur in gemeinsamer Verantwortung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe guter Kinderschutz für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen möglich ist, möchten wir in dieser Veranstaltung auf diese noch weitgehend ungenutzte Ressource aufmerksam machen. Potenziale, die in der Kooperation beider Bereiche liegen, sollen durch Praxisbeispiele sichtbar werden, und wir möchten mit Ihnen über Ihre Erfahrungen diskutieren.