Die Insoweit erfahrene Fachkraft: Gerüstet für ihren Auftrag im Rahmen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe? Beiträge, Anmerkungen und Hinweise aus der kommunalen Praxis

Informieren, Sortieren, Verstehen + produktive Anknüpfungsmöglichkeiten finden... … denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.
30. Januar 2020  –  31. Januar 2020

Informieren, Sortieren, Verstehen + produktive Anknüpfungsmöglichkeiten finden... 
… denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.

Kinder- und Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe und findet dort statt, wo Kinder, Jugendliche und ihre Familien leben. Deshalb ist die kommunale Ebene ein elementarer Bezugspunkt, wenn es um die Planung und Umsetzung identifizierter konkreter Handlungsbedarfe geht. Ob und inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer inklusiven Lösung weiterentwickelt werden kann, um zukünftig für alle Kinder und Jugendlichen zuständig zu werden, wird derzeit intensiv in vielen Debatten verhandelt und geprüft. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode wurde vereinbart, das Kinder- und Jugendhilferecht auf der Basis des vom Bundestag im Juni 2017 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) weiterzuentwickeln. Das Dialogforum als Teil des bundesweiten Dialogprozesses möchte im vierzehnten Expertengespräch die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ in das Zentrum des Austausches stellen.

Am 01.09.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. Einige der darin festgeschriebenen Änderungen des SGB VIII waren u. a. die Einführung des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung: § 8a SGB VIII, Regelungen zum Schutzauftrag öffentlicher und freier Träger sowie die Einführung der insoweit erfahrenen Fachkraft (IeF). Letztere ist die in § 8a und § 8b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 war eine weitere Modifikation des § 8a SGB VIII verbunden (Einführung des Hausbesuchs, Qualifikation der IeF) und der Einsatzbereich der IeF (§ 8b SGB VIII, § 4 KKG) wurde erweitert. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie die UN-Kinderrechtskonvention ist festgelegt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung die gleichen Rechte auf umfassende Förderung, Beteiligung und Teilhabe haben wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Dieses Recht schließt den Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt ein. Kinderschutz in diesem Kontext ist ein sehr wichtiges Thema. Insbesondere auch deshalb, weil der Schutzauftrag in der Behindertenhilfe bisher nicht geregelt ist und es daher keine Verpflichtung für die Behindertenhilfe gibt, ggf. eine IeF einzubeziehen.

Im vierzehnten Expertengespräch möchten wir daher gern mit Ihnen darüber diskutieren: Ist die IeF gerüstet für ihren Auftrag im Rahmen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe? – und die Ergebnisse als „Stimmen aus der kommunalen Praxis“ an das BMFSFJ weitergeben. Wichtige Diskussionsschwerpunkte in diesem Kontext sind:

  • Wie wird die IeF innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und wie im Bereich der Behindertenhilfe in Anspruch genommen?
  • Wie wird die IeF bisher in der Praxis gelebt, in welchen Kontexten wird sie in Anspruch genommen, wo werden Lücken gesehen und wie wird Beratung ausgestaltet?
  • Welche Wirkung ist mit dem Einsatz einer IeF verbunden? Entlastet diese die Jugendämter und vermittelt den Fachkräften mehr Handlungssicherheit?
  • Wie ist die IeF in die Strukturen vor Ort/regionale Modelle eingebunden?
  • Welche Weiterentwicklungsbedarfe sehen wir im Arbeitsfeld der IeF?
  • Welche weitere offene Fragen/Themen/Aspekte hierzu ergeben sich aus Ihrer Praxis?

Hierzu laden wir Sie herzlich nach Berlin ein! Bringen Sie sich ein! Diskutieren sie mit uns!

Präsentationen der Veranstaltung