Checkpoint Teilhabe. Kinder- und Jugendhilfe + BTHG = Neue ganzheitliche Lösungen entwickeln!
Eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Deutschen Instituts für Urbanistik
Am 01.01.2018 ist die zweite Reformphase des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Für die Kinder- und Jugendhilfe resultieren daraus unmittelbare Konsequenzen: Mit Blick auf § 35a SGB VIII stehen die Jugendämter nunmehr nicht allein als Träger der Jugendhilfe, sondern auch als Rehabilitationsträger in der Verantwortung. Daher müssen auf der Ebene der kommunalen Praxis neue Instrumente der Bedarfsermittlung konzipiert sowie differenzierte Verfahrensabläufe zur Kooperation verschiedener Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, Trägern der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe in Bezug auf die Hilfe-/Teilhabeplanung implementiert werden.
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen auf unserer Plattform für öffentlichen Erfahrungsaustausch ein Forum, in dem über die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen informiert wird, das den Austausch in Hinblick auf möglicherweise veränderte Kooperationsbeziehungen zwischen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe anregt und beleuchtet, was Fachkräfte im Jugendamt neu in ihre Arbeitsprozesse und damit in die Hilfeplanung integrieren müssen. D.h., wir werden u.a. darüber diskutieren: Wie bin ich als Fachkraft neu gefordert? / Was muss ich Neues tun? / Was gilt es zu beachten? / Gibt es Verfahren hierfür? / Wen muss ich (neu) mit beteiligen?
In verschiedenen Arbeitsgruppen möchten wir mit Ihnen den Dialog über den aktuellen Entwicklungsstand innerhalb der Arbeits- und Kooperationsfelder nach § 35a SGB VIII anregen und fördern.
Diskutiert werden soll u. a.:
- inwieweit sich die Praxis bereits vor dem Hintergrund des BTHG verändert hat,
- wo sich neue systemische Veränderungsbedarfe erkennen lassen und wie Prozesse ganzheitlich abgestimmt werden können,
- an welchen Stellen sich ggf. gesetzlich zu regelnder Reformbedarf für das SGB VIII aufgrund des BTHG ergibt.
Die Veranstaltung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe, der Gesundheits- und Sozialämter sowie an Vertreter/innen der Kommunalen Spitzenverbände, Landesjugendämter sowie der Wissenschaft. Zu dieser bundesweiten Veranstaltung laden wir Sie nach Berlin zu einem öffentlichen Erfahrungsaustausch ein. Kommen Sie nach Berlin und diskutieren Sie mit!