Praxisbeispiel | Kurzzeitwohngruppe Brücke

Kurzzeitwohngruppe Brücke

Kurzzeitwohngruppe

Die Kurzzeitwohngruppe Brücke liegt mitten in Bethel in Bielefeld, im Obergeschoss des Hauses Noah. Dort sind Betreuungszeiten von einer Übernachtung bis zum mehrwöchigen Aufenthalt möglich – je nach individuellem Bedarf. Es wird eine langfristige und verlässliche Jahresplanung mit allen Familien angelegt, was schon darauf hindeutet, dass kurzfristige Anfragen manchmal nicht bedient werden können. Flexible Terminvergaben bei kurzfristigen Anfragen sind aber nicht ausgeschlossen. 

Diese Einrichtung ist keine Kurzzeitpflegeeinrichtung, sondern eine SGB-XII-Einrichtung, die eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII hat. Es stehen acht Plätze zur Verfügung, es können aber bis zu 16 Personen betreut werden, weil die Zimmer doppelt belegt werden können. Es kommt auf das Setting an, welche jungen Menschen zusammenkommen. Es gibt Konstellationen, in denen aufgrund von akuten Krisen in Familien guten Gewissens 16 junge Menschen gleichzeitig betreut werden können.

Bei der Kurzzeitwohngruppe Brücke handelt es sich um ein Leistungsangebot der Eingliederungshilfe. Wir haben eine Leistungs-, Prüf- und Vergütungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Es ist ganz bewusst nicht als SGB-XI-Einrichtung konzipiert, weil die Vorgaben für SGB-XI-Einrichtungen uns durchaus auch fachlich-inhaltlich in eine Richtung schieben, die zu der Klientel, die wir betreuen wollen, überhaupt nicht passt.

In der Einrichtung haben wir es mit sehr verschiedenen Situationen zu tun, weil wir es mit sehr individuellen Hilfebedarfen zu tun haben, in erster Linie mit zwei Leistungstypen: Leistungen für junge Menschen, die nur eine geistige Behinderung haben, und für junge Menschen mit einer geistigen Behinderung und zusätzlichen Problematiken. 

Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Angehörigen im Vorfeld über das Sozialamt bzw. direkt beim LWL und bei der Pflegekasse, denn Verhinderungspflege muss zuerst eingesetzt werden und die Eingliederungshilfe ist nachrangig. Mit dem LWL besteht allerdings seit einigen Jahren die Verabredung, dass, wenn die Verhinderungspflege für Familienunterstützende Dienste eingesetzt werden soll und die Familie das bereits so geplant hat, der überörtliche Leistungsträger darauf verzichtet, dass die Verhinderungspflege dafür eingesetzt wird.Das Leistungsangebot gibt es seit 1983 in Bielefeld. Der Leiter der Einrichtung ist seit vielen Jahren in der Arbeitsgemeinschaft beschäftigt, die sich um die Kurzzeitbetreuung kümmert. Dieses Angebot ist in Deutschland noch nicht verbreitet. Wir halten das Angebot aber, in Abgrenzung zur Kurzzeitpflege, für sehr wichtig.

2005 konnte das Angebot in den Neubau in Bielefeld Bethel umziehen. Das Haus liegt fußläufig zur Mamre-Patmos-Schule. Das ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Das hat große Vorteile für uns und die Familien, die Entlastung suchen, weil es vielen Schülern dieser Schule ermöglicht, auch in der Woche unsere Angebote in Anspruch zu nehmen. In der Kurzzeit-WG Brücke werden jährlich 130 – 150 Kurzzeitgäste im Alter von 1 – 17 Jahren (einmalig gab es auch schon einen Gast unter 1) betreut.

Viele der Gäste haben Mehrfachdiagnosen. Neben der geistigen Behinderung kommen körperliche Einschränkungen (durchaus mit einem hohen pflegerischen Bedarf), Autismus-Spektrum-Störung, Epilepsie und zunehmend herausforderndes Verhalten hinzu. Gelegentlich verbleiben die jungen Gäste in der Kurzzeitwohngruppe, bis ein Platz für stationäres Dauerwohnen gefunden wird.

Leistungsangebot und Kompetenz

Das Haus ist barrierefrei und verfügt über einen Aufzug. Ein großer Garten mit Terrasse, Rundwegen und Spielgeräten ist für die Kinder und Jugendlichen frei zugänglich und jederzeit nutzbar. Das Haus liegt mitten im verkehrsberuhigten Kerngelände.

Die stationäre Betreuung beinhaltet Förderung, Erziehung, Assistenz und Pflege für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft auf Unterstützung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung angewiesen sind.

Die Mitarbeiterschaft der Einrichtung ist multiprofessionell zusammengesetzt (sozial- und heilpädagogische, pflegerische und hauswirtschaftlichen Qualifikationen). Die Kurzzeitwohngruppe Brücke verfügt über eine Nachtwache, die neben der Kurzzeitwohngruppe auch für die Intensivplätze im Erdgeschoss der Einrichtung zuständig ist. Dort kann z. B. Sauerstoff überwacht, abgesaugt und Sondenernährung gegeben werden kann. Die beiden Bereiche arbeiten eng zusammen. Bei Bedarf befindet sich eine Schlafbereitschaft und vielfach auch eine zweite Nachtwache im Haus.

Ergänzend zu den Alltagsroutinen der Betreuung in der Kurzzeitwohngruppe gibt es diverse Aktivitäten, die die Familien entlasten und für die Entwicklung der jungen Menschen bedeutsam sind:

  • Zweimal im Jahr werden Ferienfreizeiten für 8 – 12 Gäste angeboten (5-7 Tage). Das spielt vor allem eine Rolle, wenn die Eltern mit ihren nicht-behinderten Kindern in den Urlaub fahren wollen und nicht das Gefühl haben sollen, dass die Kinder mit Behinderung irgendwo nur verwahrt werden.
  • Regelmäßig beteiligt sich die WG Brücke an dem inklusiven 5x5-km-Lauf in Berlin, aus Bielefeld beteiligen sich dabei 60 – 70 Personen mit und ohne Behinderung.
  • Seit drei Jahren werden regelmäßig Wochenendevents angeboten. Wir bieten sie unter der Bezeichnung Jungen-, Mädchen- oder Familienwochenenden an. Die Jungen- oder Mädchenwochenenden sind ein spezielles Angebot für Geschwisterkinder gleichen Geschlechts und ihre Mutter oder Vater. Diese Angebote werden sehr gern in Anspruch genommen. Beim Familienwochenende wird auch schon mal im Garten der Kurzzeitwohngruppe gezeltet.
  • „Fit fürs Leben“: Es werden spezielle Programme zur Verselbständigung konzipiert und angeboten. Dafür brauchen wir die hauswirtschaftliche Fachkraft. Die jungen Menschen mit geistiger Behinderung sind immer sehr stolz darauf, wenn sie am Ende ein Zertifikat bekommen. Die Familien melden zurück, dass ihre Kinder Hilfe im Haushalt wesentlich aktiver anbieten und die Kinder selbständiger in der Erledigung ihrer Tagesaufgaben zu Hause geworden sind. Die Eltern erzählten uns von einer Zunahme der eigenen Ruhe, Geduld und des Glaubens an ihre Kinder.

Anfragen und Wünsche der Jugendämter

Seit einigen Jahren fragen zunehmend Jugendämter an. Zunächst kamen die Anfragen eher unspezifisch und es wurde zumeist nach einem (irgendeinem) kurzfristig freien Platz für eine stationäre Aufnahme gefragt, oft, ohne genauere Angaben zum Hilfebedarf des Kindes machen zu können. Im Gespräch wurde dann meist deutlich, dass der erhebliche Druck darauf beruhte, dass ein Kind mit Behinderung aus seiner Ursprungsfamilie herausgenommen werden sollte/musste und Inobhutnahme-Einrichtungen der Jugendhilfe sich überfordert sahen. Es fanden sich dann auch keine Bereitschaftspflegefamilien.

Auf Nachfrage beim Landesjugendamt wurden wir darauf hingewiesen, dass unsere Betriebserlaubnis Inobhutnahmen nicht zulassen. Mir ist auch im Bereich des LWL keine Einrichtung für junge Menschen mit Behinderung bekannt, in deren Betriebserlaubnis Inobhutnahme eingeschlossen ist. Aber …

… es gibt ja die Kurzzeit-WG Brücke, wo ohnehin jemand Urlaub machen kann oder anruft und am nächsten Tag für eine Nacht dort bleibt, was praktisch einer Inobhutnahme gleichkommt.

Seit ca. vier Jahren sind die Anfragen der Jugendämter aus Ostwestfalen-Lippe präziser und gehen zumeist auch direkt an die Leitung der Kurzzeitwohngruppe. Kurze Wege sind wichtig und in der Jugendhilfe auch eigentlich üblich. In der Eingliederungshilfe ist das etwas anders. Wir haben eine eigenständige Leistungsvermittlungsabteilung. Aber für diese Art der Anfragen geht es in den direkten Austausch. Die Eingliederungshilfe fühlt sich seit einigen Jahren der Regionalisierung und Sozialraumorientierung verpflichtet, daher sind die anfragenden Jugendämter aus Ostwestfalen-Lippe. Wir würden Anfragen aus Hamburg mittlerweile nicht einmal mehr beraten, weil wir der Auffassung sind, dass sich das Land Hamburg selbst kümmern muss. Das sagen wir auch in Bezug auf das Rheinland, da das Rheinland einen eigenen Landschaftsverband hat.

Es gibt Anfragen zur Krisenintervention, bspw.:

  • wenn das Jugendamt in einer Familie tätig ist und mitbekommt, dass die Mutter vorübergehend in eine Klinik muss,
  • ein Familiensystem vorübergehend unter der Woche überlastet ist und sich um das Kind mit Behinderung nur an Wochenenden angemessen kümmern kann. Dadurch bekommen wir eine Art Internatsfunktion, die relativ leicht umzusetzen ist, da innerhalb der Woche meist noch Plätze zur Verfügung stehen.

Es gibt Anfragen zur „Inobhutnahme“, bspw.

  • wenn das Jugendamt in einer Familie tätig ist und den Eindruck hat, dass das Kindeswohl des behinderten Kindes gefährdet ist,
  • wenn das Jugendamt eingeschaltet wird, weil eine Flüchtlingsfamilie ein behindertes Kind „dabei hat“ und der Eindruck besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist, weil sich die Familie nicht angemessen um das Kind kümmert,
  • wenn das Jugendamt darauf hingewiesen wird, dass eine Familie sich nicht um die angemessene Entwicklung des/der behinderten Kindes/r kümmert, bspw. Schulbesuche eher sporadisch erfolgen. In einem aktuellen Fall hat die Mamre-Patmos-Schule das Jugendamt eingeschaltet.

Anfang 2017 fragte das Jugendamt Bielefeld uns an, ob wir nicht für das Jugendamt ein Konzept für die Krisenintervention für Flüchtlingsfamilien mit behinderten Kindern entwickeln könnten. Diese Frage stand im Zusammenhang mit der zu dieser Zeit noch bestehenden erheblichen Anforderungen in Bezug auf ankommende Flüchtlinge. Mittlerweile sind die Zahlen etwas zurückgegangen. Diese Anfrage zeigt aber durchaus Probleme auf. 

Grenzen und Problemlagen

Es gibt keine Garantie dafür, dass in der Brücke jederzeit ein entsprechender Platz frei ist. An Wochenenden und in Schulferien ist die Kurzzeitwohngruppe bereits ab Beginn eines Jahres ausgebucht.

Es gibt absehbare Belegungskonstellationen, die eine kurzfristige Aufnahme eines Kindes auf Grund seines individuellen Hilfebedarfs nicht zulassen – bspw. wenn bereits viele Kinder mit umfassendem pflegerischen Bedarf betreut werden und das Kind, das aufgenommen werden soll, hochgradig fremdgefährdend ist.

Im Austausch mit dem Jugendamt Bielefeld zu dem zuvor angesprochenen neuen Konzept wurde ausgeschlossen, dass eine „Freihaltepauschale“ verhandelt werden könnte. Eine „Platzierung“ durch ein Jugendamt schließen wir generell aus, da immer die Belegungssituation insgesamt für eine Aufnahme beachtet werden muss (s. o.).

Bei sehr kurzfristigen Aufnahmen durch ein Jugendamt wird die Zusage der Kostenübernahme des Jugendamtes schriftlich benötigt. Das Jugendamt geht in der Regel davon aus, dass eine Einrichtung einen bestimmten Tagessatz hat. Bei uns jedoch können die Tagessätze stark schwanken, abhängig vom Hilfebedarf des jungen Menschen. Daher brauchen wir vor der Klärung des tatsächlichen Hilfebedarfs eine Aussage des Jugendamtes, dass die Kosten übernommen werden. Da bei diagnostizierter Behinderung der Leistungsträger der Eingliederungshilfe zuständig ist, werden Kostenzusagen gerne auch mal kurzfristig nach erfolgter Aufnahme zurückgenommen.

Wird ein längerfristiger Verbleib in stationärer Wohnbetreuung angestrebt, sollte ein Wechsel formal nach sechs Wochen erfolgen. Dies ist kaum realistisch, da Aufnahmeprozesse in der Eingliederungshilfe meist länger brauchen und der, dem Hilfebedarf des Kindes entsprechende, freie Platz gefunden werden muss sowie alle Formalien, inklusive Heimvertrag mit sorgeberechtigten Personen, vor der Aufnahme bearbeitet sein müssen. Wenn wir den Eindruck haben, dass absehbar ein stationärer Dauerplatz zur Verfügung steht, der genau dem Hilfebedarf des jungen Menschen entspricht, kann dieser junge Mensch in der Kurzzeit-WG verbleiben, bis tatsächlich alle notwendigen Formalien abgearbeitet sind.

Bei erheblicher Fremd- und Selbstgefährdung durch den jungen Menschen und auch bei jeglicher Form von Fixierung im Bett und/oder im Rollstuhl muss seit Oktober 2017 ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegen. Bei Kindern mit sehr komplexen Behinderungen, die aus Gründen der eigenen Sicherheit fixiert werden müssen, um z.B. nicht aus Bett oder Rollstuhl zu fallen, reicht eine richterliche Entscheidung, dass dieser Tatbestand nicht unter die Gesetzgebung fällt und daher im Ermessen der Sorgeberechtigten liegt. In jedem Fall muss die Familie im Vorfeld einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Das halten wir für durchaus richtig, obwohl es in der Bearbeitung mitunter etwas hinderlich ist, weil viele Kinder mit Behinderungen auch zu Hause mit freiheitsentziehenden Maßnahmen leben, z. B. mit speziellen Betten. Bei der Kurzzeitbetreuung versuchen wir, das Kind möglichst wenig Veränderung spüren zu lassen. Das heißt, wir haben die gleiche Ausstattung, die das Kind von zu Hause kennt. Die Familie braucht keinen richterlichen Beschluss, wir hingegen schon. Das bedeutet eine Verzögerung in der Bearbeitung, sodass wir uns Wege überlegen müssen, wenn es um sehr kurzfristige Aufnahmen geht. Es gibt zwar im Gesetz die Möglichkeit, mit dem Hinweis auf „Gefahr in Verzug“ erst einmal so zu beginnen und die richterliche Entscheidung nachzuholen. Aber gerade bei Inobhutnahmen besteht die Schwierigkeit, dass dies die sorgeberechtigten Eltern beantragen müssten. Zumindest müssen sie vor dem Richter erkennen lassen, dass sie diese Maßnahme wünschen. Es ist allerdings fraglich, ob die Eltern das bei einer Inobhutnahme unterzeichnen.

 

 

 

Andreas Karger

v. Bodelschwinghsche Stiftung Bethel

Stiftungsbereich Bethel.regional -Region Junge Menschen Bielefeld

Bereichsleiter

Ebenezwerweg 14

33617 Bielefeld

Tel.: 0521 144 3313

E-Mail: andreas.karger@bethel.de

Region
Bielefeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stand der Informationen
24.04.2023