Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe im SGB VIII - eine fachlich-inhaltliche Positionierung

Informieren, Sortieren, Verstehen + produktive Anknüpfungsmöglichkeiten finden ... … denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.
26. Oktober 2017  –  27. Oktober 2017

Informieren, Sortieren, Verstehen + produktive Anknüpfungsmöglichkeiten finden ... 
Denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.

Kinder- und Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe und findet dort statt, wo Kinder, Jugendliche und ihre Familien leben. Deshalb ist die kommunale Ebene ein elementarer Bezugspunkt, wenn es um die Planung und Umsetzung identifizierter konkreter Handlungsbedarfe geht. Aktuell befindet sich die Bundesregierung „in einem intensiven Dialog darüber, ob und inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer inklusiven Lösung weiterentwickelt werden kann, um in Zukunft für alle Kinder und Jugendlichen zuständig zu werden, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.“* Die damit verbundenen juristischen (Neu)Regelungen und praktischen Umsetzungsfragen stellen für die Kommunalverwaltungen eine große Herausforderung für die praktische Arbeit vor Ort dar, da neue fachliche Wirkungs- und Kooperationszusammenhänge entwickelt werden müssen, insbesondere mit dem Gesundheitswesen und der Behindertenhilfe.

Voraussetzung für das Gelingen des DIALOGFORUMs „Bund trifft kommunale Praxis“ ist ein kontinuierlich geführter und transparenter Diskussionsprozess von BMFSFJ und kommunalen Fachkräften aus den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und der Eingliederungshilfe in den Kommunen sowie Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände, der Landesjugendämter und der Wissenschaft. Wir möchten mit Ihnen konkrete Umsetzungsschritte, offene/strittige Fragen der praktischen Umsetzung und erste Erfahrungswerte in der Praxis auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutieren. Hierzu laden wir Sie als leitende Fach- und Führungskräfte zu einem dialogischen Diskussionsprozess nach Berlin ein.

Entscheidend für einen gelingenden Dialogprozess ist zu wissen, wie „vor Ort“ gedacht wird und was „vor Ort“ passiert! Hier sind Sie die Expert/innen.

… Sind Sie dabei?

… und darum geht es in unserem zweiten Expertengespräch konkret:

Um den Annäherungsprozess beider Systeme zu unterstützen, möchten wir mit Ihnen Gelingensbedingungen und (Schnittstellen-)Lösungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht aller beteiligten Akteure erörtern.

Der sogenannte „einheitliche Leistungstatbestand“ soll im Hinblick auf die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen umsetzungsorientiert diskutiert werden. D. h., andere Bereiche wie z. B. Kita und Jugendarbeit werden zunächst nicht mit in die Diskussion einbezogen. Fragen und zu diskutierende Aspekte in diesem Kontext werden u. a. sein:

  • Was ist Teilhabe und was sind Voraussetzungen für Teilhabe?
  • Wie gestaltet sich der Prozess der Bedarfsfeststellung bis hin zur Leistungserbringung in den Hilfen zur Erziehung, bei der Umsetzung des § 35a SGB VIII, in der Eingliederungshilfe sowie in der Sozialpädiatrie?
  • Wie muss das neue System idealtypischerweise gestaltet sein, damit Kinder und Jugendliche eine angemessene Hilfe bekommen? Wo werden Schwierigkeiten gesehen und/oder erwartet?
  • Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand? Welche Stolperstellen und fachlichen Herausforderungen gibt es?
  • Wer ist der Anspruchsinhaber der Leistung: Kind oder Eltern?
  • Die Begriffe „Leistung“ und „Hilfe“ – worauf einigen wir uns?
  • Wie kann das neue Hilfeplanverfahren zwischen Sozialpädagogik und ICF/ICD aussehen?
  • Die neue/erweiterte Ausgestaltung des Leistungskatalogs – wie stellen wir uns das vor?

 

* vgl. Stellungnahme der Bundesregierung zum 15. Kinder- und Jugendbericht, S. 11

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Mit dem Anmeldeformular können Sie sich noch auf die Warteliste setzen lassen.

Präsentationen der Veranstaltung