Entscheidungen im Dialog - Beteiligungsverfahren in der gemeinsamen Ausgestaltung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien
Informieren, Sortieren, Verstehen + produktive Anknüpfungsmöglichkeiten finden...
… denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.
Kinder- und Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe und findet dort statt, wo Kinder, Jugendliche und ihre Familien leben. Deshalb ist die kommunale Ebene ein elementarer Bezugspunkt, wenn es um die Planung und Umsetzung identifizierter konkreter Handlungsbedarfe geht. Ob und inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer inklusiven Lösung weiterentwickelt werden kann, um zukünftig für alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne Behinderungen - zuständig zu werden, wird derzeit intensiv in vielen Debatten verhandelt und geprüft. Das DIALOGFORUM „Bund trifft kommunale Praxis“ bietet hierfür leitenden Fach- und Führungskräften aus den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und der Eingliederungshilfe in den Kommunen sowie Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände, der Landesjugendämter und der Wissenschaft hierfür eine Plattform. Geplant ist, konkrete Umsetzungsschritte, offene/strittige Fragen der praktischen Umsetzung und erste Erfahrungswerte in der Praxis auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem BMFSFJ zu diskutieren.
Entscheidend für einen gelingenden Dialogprozess ist zu wissen, wie „vor Ort“ gedacht wird und was „vor Ort“ passiert! Hier sind Sie die Expert/innen. Sind Sie dabei?
... und darum geht es in unserem sechsten Expertengespräch konkret:
Der Anspruch:
Ein Gesetz für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, damit die notwendigen Hilfen sie rechtzeitig und bedarfsgerecht erreichen.
Der Weg dahin:
- Identifizierung von bisher ungelösten Problemlagen in beiden Systemen,
- Vorstellung und Diskussion von Praxisbeispielen im Plenum hierzu,
- Erarbeitung von Lösungswegen und Vorschlägen mit Bezug auf ein mögliches Gesetz.
Im 6. Expertengespräch wollen wir den oben formulierten Anspruch unter dem Aspekt "Beteiligungsverfahren" mit Fokus auf die "Hilfen zur Erziehung" diskutieren und uns hierzu mit Blick auf die genannten Prämissen gemeinsam verständigen. Dieses Thema wurde bisher in allen vorangegangenen Expertengesprächen als eigenes Veranstaltungsthema eingefordert, da die Gestaltung von Aushandlungsprozessen - u.a. auch im Kontext der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe (SGB XII --> SGB IX) - zukünftig noch einen umfänglicheren Stellenwert erhält.
Es werden wieder konkrete Praxisbeispiele im Plenum vorgestellt und diskutiert, die Bezüge zur inhaltlichen Diskussion vorangegangener Expertengespräche haben, und lösungsorientiert aufgearbeitet. Die aus diesen Diskussionen identifizierten Elemente für Beteiligungsverfahren werden am Ende der Veranstaltung noch einmal gemeinsam reflektiert und in die Arbeitsergebnisse dem BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Hierzu laden wir Sie herzlich nach Berlin ein. Beteiligen Sie sich!