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Zielvereinbarung

Mit dem Begriff Zielvereinbarung  ist das im Rahmen des Hilfeplan-, Gesamtplan-, Förder- und Behandlungsplan- und/oder Teilhabeplanverfahrens zentrale Ergebnis, welches zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungsträger und Leistungserbringer dialogisch auszuhandeln ist, bezeichnet.

Die Zielvereinbarung ist ein ganz bedeutsamer Teil innerhalb der jeweiligen Hilfeplanung und im jeweiligen Dokument (Hilfeplan, Gesamtplan etc.) festgehalten.

Nachdem der Bedarf einer leistungsberechtigten Person ermittelt und festgestellt wurde, werden die Teilhabeziele – als Zustand, der in der Zukunft erreicht werden soll – gemeinsam mit der antragstellenden Person sowie ggf. den Sorgeberechtigten oder dem/der gesetzlichen Vertreter*in und idealer Weise einer Vertrauensperson beschrieben.

Unabhängig davon, ob wir uns in der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Komplexleistung Frühförderung befinden, sollen Zielvereinbarungen immer für alle am Hilfeprozess beteiligten Akteure transparent und nachvollziehbar formuliert sein. Dazu scheint sich das SMART-Konzept mittlerweile durchgesetzt zu haben. Danach sollten die vereinbarten Teilhabeziele in der Zielvereinbarung möglichst so dokumentiert sein, dass sie

S (spezifisch, konkret, ein Teilziel angebend),

M (messbar, d.h. der Grad der Zielerreichung sollte beobachtbar sein können),

A (akzeptiert, attraktiv, anspruchsvoll (motivierend), d.h. idealer Weise gibt es zwischen den beteiligten Parteien Konsens über das Teilhabeziel),

R (realistisch erreichbar, d.h. das Ziel ist unter den gegebenen Umständen (widerspruchsfrei) erreichbar),

T (terminiert, d.h. ein Zeitpunkt für die Zielerreichung wird angegeben)  

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