Mit Vertrauensperson ist eine zentrale Bezugsperson einer leistungsberechtigten Person gemeint. So können sich bspw. Menschen mit Beeinträchtigungen in Gesamtplangesprächen oder auch Kinder und Jugendliche in Hilfeplangesprächen von einer von ihnen selbst benannten Vertrauensperson begleiten und unterstützen lassen. Die Vertrauensperson hat dabei in der Regel kein eigenständiges Mitspracherecht, was den Ablauf oder Ausgang des Gespräches anbelangt; vielmehr dient sie der seelischen und psychischen Unterstützung der leistungsberechtigten/antragstellenden Person.
Literaturangaben: