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Verfahren

Der Begriff Verfahren  kann den Ablauf des gesamten Prozesses von dem Moment des Bekanntwerdens eines Bedarfs, hin zum Bescheid über die konkrete Leistungsbewilligung als auch die in regelmäßigen Abständen neu zu erstellenden Hilfeplanungen beschreiben. Zugleich kann der Begriff auch nur auf Teilbereiche eines umfänglichen Hilfeplanungsprozesses referieren, etwa: Bedarfsermittlungsverfahren, Teilhabeplanverfahren, Gesamtplanverfahren, Hilfeplanverfahren. Das jeweilige Verfahren sowie die Koordination mehrerer sich ergänzender Verfahren (z.B. Hilfeplan und Teilhabeplan) ist in den Sozialgesetzbüchern verwaltungsrechtlich normiert (vorrangig BTHG, SGB IX; XII und SGB VIII).

Mit dem Inkrafttreten des BTHG werden momentan vor allem Fragen zur Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens und Fragen zum Verhältnis einzelner Verfahren untereinander diskutiert.

s. dazu auch: TeilhabeplanungGesamtplanung,  Hilfeplanung,  Förder- & Behandlungsplan.

Literaturangaben: 

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung (04.07. 2014): Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung der Leistungen nach dem Bundeteilhabegesetz. 20 S. unter: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/2014-07-16-Vorstellungen-der-Fachverbaende-zur%20Bedarfsermittlung-und-Bedarfsfestellung-der-Leistungen-nach-einem-Bundesteilhabegesetz.pdf (letzter Aufruf am 25.07.2019).