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Über das Glossar: Seit dem 10.06.2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft! Das Glossar wird nun sukzessive in Hinblick auf die Neuregelungen aktualisiert!

Die Kinder- und Jugendhilfe und die Behindertenhilfe: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Begriffsverständnis

Am 10.06.2021 ist das reformierte SGB VIII – das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, kurz: KJSG – in Kraft getreten. Damit ist ein lang andauernder Verhandlungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss und die größte Reform der Kinder- und Jugendhilfe seit der Einführung des SGB VIII 1990 auf den Weg gebracht. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen ist auch ein weiterer wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer „inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ oder „der großen Lösung“ getan, deren Realisierung der Bund nun für das Jahr 2028 avisiert hat.

Mit dem aktuellen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist die Kinder- und Jugendhilfe aber bereits jetzt vor weitreichende Anforderungen zur Weiterentwicklung ihres Hilfesystems gestellt – dabei spielt auch die zukünftige Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für ALLE Kinder und Jugendlichen eine wesentliche Rolle. Viele der gesetzlichen Neuregelungen nehmen auf die geplante Gesamtzuständigkeit der KJH Bezug – dazu gehören auch Querverweise auf die durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft gesetzten rechtlichen Neuregelungen.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist bereits seit dem 01.01.2017 in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber eine wesentliche sozialrechtliche Grundlage geschaffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen unserer Gesellschaft deutlich voranzutreiben. Der Reformprozess verläuft in insgesamt vier Phasen. Die vierte und letzte Reformstufe setzt zum 01.01.2023 mit der Neubestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe (Artikel 25a BTHG, § 99 SGB IX) ein. Der Reformprozess um das Bundesteilhabegesetz hat auch Auswirkungen auf das System der Kinder- und Jugendhilfe.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Dialogforum zur Aufgabe gesetzt, den Diskurs innerhalb des laufenden Entwicklungsprozesses für Fach- und Führungskräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe gleichermaßen, transparent und anschlussfähig aufzubereiten. Mit dem vorliegenden „Glossar“ möchten wir Ihnen einen Einblick zu aktuell diskutierten Begrifflichkeiten vermitteln, Hinweise zum Weiterlesen geben und Sie einladen, den Diskurs bei Ihnen vor Ort aktiv mitzugestalten. Es bildet den bisher auf unseren Expertengesprächen erarbeiteten Erkenntnisstand zu den einzelnen Begrifflichkeiten bzw. Themenfeldern ab und ist durch Hinweise aus der Fachliteratur ergänzt. Das Glossar wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Derzeit sind unserer Einschätzung nach folgende Begriffe von besonderer Bedeutung für die kommunale Praxis:

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