Donnerstag, 10. September 2020
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10.30 Uhr
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Ankommen im virtuellen Raum
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1. Modul: 11.00 bis 13.15 |
11.00 Uhr |
Eröffnung
Kerstin Landua,
Projektleiterin des Dialogforums „Bund trifft kommunale Praxis“, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin
Moderation
Markus Schön,
Dezernent für Bildung, Jugend, Sport, Migration und Integration der Stadt Krefeld
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11.10 Uhr |
Aktuelles aus dem BMFSFJ zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Anmerkungen zum Anliegen
der Veranstaltung mit Blick auf die Intentionen bei der Reform des SGB VIII
Dr. Heike Schmid-Obkirchner,
Leiterin der Referatsgruppe KSR - Kinderschutz und Kinderrechte im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Nachfragen
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11.45 Uhr |
Anforderungen im Zusammenwirken von Jugendhilfe und Familiengericht.
Was sollten Praktiker*innen vor Gericht/im Verfahren wissen und beachten, exemplarisch dargestellt am Beispiel der "Vernachlässigung der Vernachlässigung" oder anhand aktueller Urteile zu Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch
u.a. zu folgenden Aspekten:
- Rechtliche Situation im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens (was ist möglich, was ist angemessen, auf was muss man achten)
- Ausgestaltung der Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
- Sachverständigengutachten versus Expertise des Jugendamtes. Was tun, wenn es nicht zu einer übereinstimmenden Meinungsfindung im Verfahren kommt?
- Wie kann erreicht werden, dass Gerichte auf die Expertise und die Erfahrung der Jugendämter mit den Familien zurückgreifen?
- Wie kann ggf. Beschwerde eingelegt werden?
Henriette Katzenstein,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie/ Arbeitsbereich
Sozialpädagogik, Freie Universität Berlin; Mitglied im Dialogforum Pflegekinderhilfe, Projektleitung „Ko-
ordinierungsstelle Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“
Nachfragen
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12.30 Uhr |
Themen und Probleme von Fachkräften aus der Praxis „vor Gericht“
Das Prinzip Hoffnung: Mit einer Hilfe geht das bestimmt noch mal!
Christine Gerber,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Abteilung Familie und Familienpolitik,
Deutsches Jugendinstitut e.V., München
Nachfragen
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13.15 Uhr |
Mittagspause |
2. Modul: 14.30 bis 15.45 |
Input 1: |
Früher anrufen? – eher schützen!
In welchen Fällen sollte das Familiengericht eher angerufen werden? Welche Vor- und Nachteile?
Sammlung + Diskussion von Praxisbeispielen
Markus Schön,
Dezernent für Bildung, Jugend, Sport, Migration und Integration der Stadt Krefeld
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Input 2: |
Wenn Strafverfahren eingestellt werden …Sexueller Missbrauch und Kinderschutz:
Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Kinderschutzfall in Lüdge zu ziehen?
Sammlung + Diskussion von Praxishinweisen
Karl-Eitel John,
Verwaltungsvorstand, Fachbereichsleiter, Amt für Familie, Jugend und Gesundheit, Kreis Lippe
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15.45 Uhr |
Pause |
3. Modul: 16.15 bis 17.30 |
Input 3:
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Kindeswille + Kindeswohl:
Anhörung von Kindern (und Eltern) mit und ohne Beeinträchtigungen im familiengerichtlichen Verfahren, Anhörungen von
Kindern in ihrem „gewohnten“ Umfeld
Inkl. Praxisbeispiel: Childhood-Häuser: Kindgerechte Befragungen in geschützter Umgebung
Dr. Rainer Balloff,
Studium der Rechtswissenschaft und Psychologie, Inhaber des Instituts Gericht & Familie, Berlin
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17.00 Uhr |
Befunde und Veränderungsbedarfe aus der Diskussion zur Rückmeldung an das BMFSFJ
Gemeinsame Ergebnissicherung im Plenum |
17.30 Uhr
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Ende des ersten Arbeitstages
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Freitag, 11. September 2020
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4. Modul: 09.00 bis 10.30 |
09.00 Uhr
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Das Kind im Mittelpunkt? Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe + Familiengericht
- Wie gelingt ein lebendiger und verbindlicher Austausch der lokalen Akteure?
- Wie können die Kommunikationsstrukturen verbessert werden?
- Wie gelingt Respekt und Abgrenzung bezüglich der unterschiedlichen Aufträge zum Wohle der Kinder?
Im Dialog mit:
Prof. Dr. Rüdiger Ernst,
Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin, Mitglied der Kinderrechtekommission des
Deutschen Familiengerichtstags, Berlin
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09.30 Uhr |
Gemeinsam in die Praxis geschaut – gemeinsam Erfahrungen geteilt:
Gelungene Beispiele für fallabhängige + fallunabhängige Kooperation
Fallunabhängige Kooperation:
Leitfragen können u.a. sein:
- „Kooperation“ ist für Staatsanwaltschaft, Richter und Polizei mitunter ein schwer annehmbarer Begriff - welche Formen der zweckdienlichen Zusammenarbeit sind bisher praktiziert worden?
- Wo liegen die Stolpersteine in der Kooperation/für eine konstruktive/zweckdienliche Zusammenarbeit?
- Kennen sich die Institutionen gut genug, um im Einzelfall gut kooperieren zu können?/Sind die Vertreter der verschiedenen Institutionen mit den differenten Systemlogiken vertraut? Strukturaufbau, rechtliche Grundlagen, Arbeitsweisen, unterschiedliche Begrifflichkeiten/Fachsprachen, ....
- Was erwarten die Partner voneinander? (Frage nach Überforderung des anderen, Chance für Klärungsprozesse)
- Sollten in die Gesetzgebung Verfahrenswege und Kommunikationswege aufgenommen werden, wie Justiz und Polizei das Jugendamt informieren (müssen), wenn es Hinweise auf verurteilte Sexualstraftäter gibt (siehe Fall Staufen)? Oder droht die Gefahr der Überregulation?
- Wie sollten formale Vorgaben vonseiten des Gerichts in Bezug auf die Stellungnahmen des Jugendamtes (chronologisch-vollständig-transparent-akten-kundig-faktisch) aussehen?
- Sollten verbindliche Qualitätskriterien für die Güte der Stellungnahmen des Jugendamtes definiert werden?
- Was sind aus Jugendhilfeperspektive sinnvolle familiengerichtliche Auflagen für Erziehungsberechtigte?
- Gutachten, die Familiengerichte anfordern, sollten insbesondere bei sehr jungen Kindern schnellstmöglich erstellt werden. Die Perspektivenklärung für das Kind muss schneller erfolgen als bisher und sollte im Falle einer Rückführung in die Familie geplant und nicht ad hoc passieren. Wie kann das gewährleistet werden?
Karl-Eitel John,
Verwaltungsvorstand, Fachbereichsleiter, Amt für Familie, Jugend und Gesundheit, Kreis Lippe
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10.30 Uhr |
Kurze Pause
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5. Modul: 11.30 bis 13.00 |
11.30 Uhr |
Wenn es ernst wird … Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe + Familiengericht
Gelungene Beispiele fallabhängiger Kooperation
Leitfragen können u.a. sein:
- Wo liegen die Stolpersteine in der Kooperation?
- Spannungsfeld „Hilfe vs. Eingriff im Kontext familiengerichtlichen Verfahren“: Welche Herausforderungen für die Arbeit mit den Familien ergeben sich daraus?
- Wie damit umgehen, wenn die Bewertungen einer Gefährdungssituation bei Kindeswohlgefährdung auseinandergehen?
- Wie kann die Erziehungsfähigkeit von Eltern mit Behinderungen verlässlich eingeschätzt werden?
- Wie umgehen mit multiplen Problemlagen in Familien?
- Vorlage von Hilfeplänen oder anderen Dokumenten (auch Datenschutz) – Was ist „richtig/sinnvoll“?
- Wie umgehen mit Qualitätsmängeln in Sachverständigengutachten?
- Verfahrensbeschleunigung bei sehr kleinen Kindern (in der Inobhutnahme) – wie realisieren?/Was braucht es?
- Wer übernimmt die Verantwortung für die Kontrolle von familiengerichtlichen Weisungen?
- Sind sozialpädagogische Gutachten zur erwarteten Wirkung von ambulanten Hilfen (als Erweiterung der klassischen Fragen nach Gefährdungen und Erziehungsfähigkeit) wünschenswert bzw. erforderlich?
Regina Hadem,
Sachgebietsleiterin ASD, Jugendamt Dresden
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12.30 Uhr |
Ergebnissicherung + Abschlussdiskussion
Was sind die wichtigsten fachlichen Erkenntnisse, Vorschläge und Hinweise aus dem
Diskussionsverlauf der Veranstaltung, die dem BMFSFJ zurückgemeldet werden sollen?
Wo sind (neue) Standards erforderlich? Wo wird rechtlicher Änderungsbedarf gesehen? |
13.00 Uhr
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Ende der Veranstaltung
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