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Pflegegeld - Pflegschaft

Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Diese Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII dient dazu, dem Kind – zeitlich befristet oder dauerhaft – im Haushalt der Pflegeeltern ein neues Zuhause zu bieten. Im Rahmen der Pflegschaft haben die Pflegeeltern einen Anspruch auf Pflegegeld (§ 39 SGB VIII). Das Pflegegeld soll die materiellen Aufwendungen der Eltern für das Pflegekind sowie die Aufwendungen der Erziehung abdecken. Die Höhe des Pflegegeldes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und soll sich durch eine Staffelung nach dem altersbedingt unterschiedlichen Unterhaltsbedarf von Kindern und Jugendlichen richten (vgl. § 39 Abs. 5 SGB VIII).

In begründeten Einzelfällen kann dieses Pflegegeld auch erhöht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Unterstützungsbedarf für das Kind z.B. durch besonders schwere Verhaltensauffälligkeiten, körperlich, geistige oder seelische Beeinträchtigungen oder schwere Erkrankungen erhöht ist.

Inwiefern das Pflegegeld der Kinder- und Jugendhilfe nach § 39 SGB VIII mit dem Pflegegeld nach § 37 SGB XI (Pflegekasse) verrechnet werden darf, war in der Vergangenheit leider zu häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ende 2017 wurde dazu vom Bundesverwaltungsgericht jedoch endgültig ein Urteil gefällt, dass den betroffenen Pflegeeltern nun Rechtssicherheit bietet. Da das Pflegegeld nach §39 SGB VIII und das Pflegegeld nach § 37 SGB XI grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken dient – nämlich einmal der Sicherstellung der erzieherischen Bedarfe, dem Unterhalt und der pädagogischen Leistung der Eltern (§39 SGB VIII) und einmal der Sicherstellung der pflegerischen Bedarfe im Rahmen einer notwendigen häuslichen Pflege (§37 SGB XI) – dürfen die Leistungen nicht miteinander verrechnet werden.

Literaturangaben: 

Siefert, Steffen (2012): Erhöhtes Pflegegeld für Pflegeeltern – Voraussetzungen und Durchsetzbarkeit. Unter: https://www.moses-online.de/fachartikel-erh%C3%B6htes-pflegegeld-pflegeeltern-voraussetzungen-durchsetzbarkeit (zuletzt abgerufen am 09.04.2020).

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