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Hinweise aus der Praxis

Mit Inkrafttreten des KJSG wurde Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Geplant ist, die „inklusive Lösung“ bis zum Jahr 2028 in der Praxis zu realisieren. Gesetzlich fixiert wird dies, wie im Koalitionsvertrag verankert, in einem eigenen Bundesgesetz 2025.

Die erste Stufe der Umsetzung der inklusiven Lösung im Rahmen des KJSG ist die Bereinigung von Schnittstellen (seit 2021) und bedeutet, die Kooperation zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern zu verbessern und hierfür entsprechende Fach- und Vernetzungskonzepte zu entwickeln. Die fachliche Befassung hiermit ist ein sehr komplexes Thema und eine Herausforderung für die Fachkräfte in der kommunalen Praxis. Auch die damit verbundene Implementierung des Verfahrenslotsen (2024) und der Zuständigkeitsübergang (2028) sind zu regeln.

Wir als Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis“ begleiten Sie in Ihrer kommunalen Praxis auch in den nächsten Jahren mit einer Reihe unterschiedlicher Veranstaltungen und im engen Austausch mit dem BMFSFJ bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir hierzu Lösungsansätze und Praxisbeispiele diskutieren.

Wir möchten deshalb gern von Ihnen wissen:

  • Was sind für Sie in diesem Kontext die wichtigsten Fragen, die einer Klärung bedürfen?
  • Wo sehen Sie die größten Herausforderungen/ Probleme?
  • Haben Sie vor Ort bereits Lösungsansätze oder Fachkonzepte mit Blick auf „Hilfen aus einer Hand“ entwickelt, die Sie gern in einer unserer Veranstaltungen vorstellen würden? Wenn ja, welche?
  • Wo haben Sie konkreten Unterstützungsbedarf?