Der Förder- und Behandlungsplan ist das zentrale Fundament auf der die Zusammenarbeit der der beteiligten Fachdisziplinen in der Komplexleistung Frühförderung fußt. Ihm kommen die Aufgaben des Teilhabe- bzw./Gesamtplans zu. In der Komplexleistung Frühförderung müssen also nicht mehrere Pläne erstellt werden, vielmehr ist die Erstellung des Förder- und Behandlungsplans ein eigenständiges Leistungselement der Frühförderung nach § 7 FrühV. Das bedeutet, sofern ausschließlich heilpädagogische Leistungen zu erbringen sind, deckt sich der Förder- und Behandlungsplan mit dem Gesamtplan; sollten weitere Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX in Betracht gezogen werden, werden diese ergänzend in den Plan, den der jeweilige Rehabilitationsträger beschließt, aufgenommen. (vgl. Diakonie Deutschland 2018, S. 7).
Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e.V. (VIFF) (2018): Gesamtprozess der Frühförderung als Komplexleistung an Interdisziplinären Frühförderstellen. Handlungsempfehlungen zur Umsetzung zur Umsetzung BTHG/SGB IX/FrühV. 8 S.
Diakonie Deutschland 2018: Diakonische Eckpunkte zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). 15 S.
Unter: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/03_2018_Fru__herkennung_Web.pdf (zuletzt abgerufen 07.08. 2019)
Zur Arbeit mit der ICF_CY in der Frühförderung s.: https://www.fruehfoerderung-bayern.de/informations-und-arbeitspapiere/interdisziplinaeres-arbeiten-mit-der-icf-cy/